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Marktanalysen 29.04.2019 - Windenergie

Japan: Offshore-Windenergie AHK-Zielmarktanalyse

Einleitung

Auch wenn sich der Ausbau der Windenergie weltweit dynamisch entwickelt und auch große Investitionen von japanischen Unternehmen miteinschließt, schien Japan bei dem Ausbau im eigenen Land bisher noch recht unentschlossen. Dies ist in Bezug auf Onshore-Wind verständlich, da hier die geographischen Gegebenheiten den Ausbau stark begrenzen; in Bezug auf Offshore-Windenergie wird jedoch ein weitaus größeres Potenzial gesehen, immerhin hat Japan mit fast 30.000 km die siebtlängste Küstenlinie der Welt, auch wenn stark abfallende Wassertiefen vor den Küsten die Offshore-Technik vor neue Herausforderungen stellen.

  • Anwendungsfeld/ Technologie: Windenergie
  • Zielmarkt: Japan
  • Zielregion: Asien, Ostasien
ZMA Japan Offshore-Windenergie

In vielen Fällen sind Windanlagen mit schwimmenden Fundamenten erforderlich, um in einer Tiefe von mehr als 50 Metern Offshore-Anlagen betreiben zu können. Die Konstruktions- und Wartungskosten hierfür sind allerdings noch vergleichsweise hoch.

Dabei erhielt Offshore-Wind bereits durch die Dreifachkatastrophe im März 2011 neue Dynamik. Im April 2014 wurde ein Einspeisetarif (FIT) für Offshore-Windstrom von attraktiven 36 Yen (0,26 Euro) pro Kilowattstunde eingeführt. 2016 trat eine Novelle des Hafengesetzes in Kraft, welches lokale Hafenverwaltungen dazu berechtigt, bis zu 20-jährige Nutzungsrechte für unter Hafenverwaltung liegende Gebiete auszuschreiben, in denen Offshore-Windparks gebaut werden können. Im Zuge dieser Gesetzgebung entwickelte sich eine Planung für ca. 574 MW, also relativ wenig, da die Gebiete mit geeigneter Wassertiefe sehr begrenzt sind.

Im November 2018 wurde das „Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien auf See“ verabschiedet, das Einfluss auf die Einspeisetarife haben wird. Für Projekte mit fester Gründung wird der Tarif von 36 Yen Ende März 2020 auslaufen. Während es für Projekte mit schwimmenden Fundamenten noch kein entsprechend festgesetztes Datum gibt, deutet das Gesetz ein Ende der festgelegten Einspeisetarife für alle Offshore-Windprojekte an. Stattdessen sind Bieterverfahren geplant, bei denen die Projektentwickler für die noch auszuweisenden Gebiete wettbewerbsfähige Angebote abgeben, die sowohl die projektplanerischen Details enthalten als auch einen Angebotspreis für den erzeugten Strom. Wer den Zuschlag erhält, kann einen Nutzungsvertrag für 30 Jahre abschließen, um den Plan, Bau und Betrieb mit einem 20-jährigen Stromabnahmevertrag und Rückbau zu realisieren.

2011 besuchten zahlreiche japanische Delegationen u.a. deutsche Offshore-Windunternehmen und besichtigten die wesentliche Infrastruktur dort. Es wurden viele Fragen gestellt und von deutscher Seite beantwortet. Danach ist man auf japanischer Seite erst einmal in sich gekehrt. Jetzt ist die Gelegenheit gekommen, auf die Besucher von damals neu zuzugehen und von deutscher Seite viele Fragen zu stellen. Mit einer geeigneten (und schnellen) Vorbereitung zeigen sich für deutsche Unternehmen einige Chancen, als Zulieferer oder bei Know-how-Transfer den Fuß in den japanischen Offshore-Markt zu bekommen.

Weiterführende Informationen

  • AHK-Geschäftsreise

    Veranstaltung: Offshore-Windenergie in Japan

    17.06.2019 –20.06.2019
    Japan

    Öffnet Einzelsicht