Solardach

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Kenia hat neue Vorschriften für das Net-Metering im Bereich der erneuerbaren Energien eingeführt, die das Wachstum dieses Sektors weiter ankurbeln könnten. Diese lang erwartete Regelung wurde vom Kabinettssekretär des Energieministeriums im Rahmen des kenianischen Energiegesetzes in Kraft gesetzt. Sie gilt für Anlagen mit einer Kapazität von unter 1 Megawatt (MW) und legt spezifische Obergrenzen fest: 4 Kilowatt (kW) für Einphasen- und 10 kW für Dreiphasenanschlüsse bei privaten Haushalten sowie bis zu 1 MW für kommerzielle und industrielle Nutzer, basierend auf der maximalen Lastnachfrage in den zwölf Monaten vor der Antragstellung.

Eine wesentliche Neuerung ist, dass auch bereits existierende Anlagen, darunter solche, die von deutschen Mittelständlern in Kenia errichtet wurden, sich für das Net-Metering qualifizieren. Betriebe erhalten eine Gutschrift von 50 Prozent für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom.

Die neuen Vorschriften betreffen die gesamte Wertschöpfungskette der erneuerbaren Energien, einschließlich Solarenergie, grünem Wasserstoff und Batteriespeicherung. Für deutsche Unternehmen ergeben sich hieraus vielversprechende Geschäftsmöglichkeiten, insbesondere im kommerziellen und industriellen Sektor, da die wirtschaftliche Attraktivität von Projekten zur Nutzung erneuerbarer Energien weiter steigt.