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Energieerzeugung

Dezentrale Strom- und Eigenversorgung in Sambia und Botsuana Energie-Geschäftsreise optional inkl. Finanzierungsberatung

Einleitung

Beginn: 15.04.2024
Ende: 19.04.2024
Ort: Lusaka und Gaborone, Botsuana
Anwendungsfeld/ Technologie: Energieerzeugung, Solarenergie
Zielmarkt: Sambia, Botsuana
Zielregion: Afrika, Südliches Afrika

Während der Fachkonferenz am 15.04.2024 in Lusaka (Sambia) haben Sie als Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland die Möglichkeit, Ihre Produkte und Dienstleistungen dem Fachpublikum aus Sambia zu präsentieren, welches sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, Politik und Verbänden zusammensetzt. An den darauffolgenden Tagen organisiert die AHK für jedes Unternehmen individuelle Termine bei lokalen Entscheidungsträgern und potenziellen Geschäftspartnern in Sambia.

Die Weiterreise nach Gaborone (Botsuana) ist am 17.04.2024 abends geplant. In Gaborone findet am 18.04.2024 eine Networking-Veranstaltung mit anschließenden B2B Terminen statt. Ihre Wünsche werden im Vorfeld mit Hilfe eines Unternehmensfragebogens abgefragt und dann bei der Auswahl der Gespräche berücksichtigt.

Anmeldeschluss ist der 19.02.2024.

Information zu den Zielmärkten

Sambia hatte eine Elektrifizierungsrate von 44,5 % im Jahr 2020, was den positiven Trend bei der Elektrifizierung des Landes zeigt, aber selbst im Vergleich zu den afrikanischen Nachbarländern noch niedrig ist. Das Ziel der sambischen Regierung ist es, bis 2030 eine städtische Elektrifizierungsrate von 90 % und eine ländliche Elektrifizierungsrate von 51 % zu erreichen, was einer Gesamtelektrifizierungsrate von 66 % entspricht. Die niedrige Elektrifizierungsrate, insbesondere in den ländlichen Gebieten, stellt einen interessanten Markt für die Entwicklung von Mini-Netzen im Land dar. Der Entwurf der Mini-Grid-Verordnungen zielt darauf ab, Investitionen in den Stromsektor zu fördern, indem für Mini-Netzbetreiber weniger strenge Vorschriften als für netzgebundene Anlagen gelten. Nach der Verabschiedung des Electricity Act und des Energy Act im Jahr 2019 müssen die Entwürfe der Mini-Grid-Verordnungen an die beiden wichtigsten Rechtsvorschriften (Electricity Act und Energy Regulation Act) angepasst werden und werden derzeit vom Energieministerium und dem ERB (Energy Regulation Board, 2021) überprüft. Es wird erwartet, dass auch Bestimmungen für C&I-Entwickler getroffen werden.

Botsuana hat eine Elektrifizierungsrate von 65% im Jahr 2021, was einen deutlichen Anstieg in den letzten 10 Jahren entspricht. Der Anstieg ist einem umfassenden Elektrifizierungsprogramm der Regierung geschuldet (Rural Electrification Programme). Die Kosten der Elektrifizierung werden im Wesentlichen durch den National Electrification Fund (NEF) getragen. Neu angeschlossene Haushalte zahlen eine einheitliche Stromanschlussgebühr von 5.000 Pula (National Electricity Standard Connection – NESC). Der NEF gleicht die Differenz zwischen den tatsächlichen Marktkosten für den Stromanschluss der Haushalte und der Stromanschlussgebühr aus. Der NEF finanziert sich wiederum durch eine Abgabe von 0,05 Pula je Kilowattstunde auf den von der BPC verkauften Strom. Daher stellen Mini-Grids ebenfalls eine Marktlücke da, da rund 130 Siedlungen aufgrund ihrer Entfernung nicht an das Stromnetz angeschlossen werden können. In Anbetracht der hohen Kosten für den Netzanschluss. Die BPC plant den Ausbau von 20 PV-Mini-Grids im ländlichen Raum, die mit einer Gesamtkapazität von 2,3 MW gegenwärtig Schulen und zugehörige Personalwohnungen versorgen. Die Mini-Grids sollen erweitert und auf Photovoltaik umgestellt werden, um alle Einwohner in den jeweiligen Siedlungen zu elektrifizieren

Organisation und Ansprechpartner

Die Veranstaltung wird organisiert von der Renewables Academy (RENAC) AG, einem Durchführer der Exportinitiative Energie, gemeinsam mit der AHK Südafrika. Bei Fragen zur Teilnahme auf deutscher Seite wenden Sie sich bitte an Sofia Karimi (RENAC AG).

Seit 2018 wird für die Teilnahme an Energie-Geschäftsreisen ein Eigenbeitrag bei teilnehmenden Unternehmen abhängig von der Unternehmensgröße erhoben. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Anmeldeunterlagen. Bei Zahlungseingang des Eigenbeitrags bis zum 22.01.2024 erhalten Sie bei physischen Geschäftsreisen einen Rabatt (40%) auf den Nettobetrag des Eigenbeitrags.

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