Uganda, Kampala

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Uganda hat neue Vorschriften für die Netzeinspeisung aus erneuerbaren Energien eingeführt. Diese Regelungen betreffen alle privaten, gewerblichen und industriellen Verbraucher, die Strom auf der Verbraucherseite des Zählers erzeugen. Die maximale Erzeugungskapazität ist auf 0,5 MW beschränkt und darf die höchste Last des Kunden im letzten Jahr nicht überschreiten. Die Vorschriften gelten für sämtliche erneuerbaren Energietechnologien, darunter Solar-, Wind-, Wasser-, Geothermie-, Biomasse-, Biogas-, Biokraftstoff- und Brennstoffzellentechnologien zur Stromerzeugung.

Net-Metering ermöglicht es Prosumenten, überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen. Dabei wird die Menge des importierten und exportierten Stroms monatlich verrechnet, wobei auf den ins Netz eingespeisten Strom ein Abschlagsfaktor von 20 % angewendet wird. Eine finanzielle Entschädigung für den eingespeisten Strom ist nicht vorgesehen. Verbraucher, die diese Option nutzen möchten, müssen bei einem lizenzierten Verteilungsunternehmen einen Antrag stellen. Nach Genehmigung erhalten sie eine Vereinbarung, die für 10 Jahre gilt und um weitere 10 Jahre verlängert werden kann.

Diese Neuerungen eröffnen insbesondere für den Solarenergiemarkt im gewerblichen und industriellen Sektor neue Möglichkeiten. Deutsche Unternehmen, die Interesse am ugandischen Energiemarkt haben, können von diesen Rahmenbedingungen profitieren, da sie Investitionen in Solaranlagen attraktiver machen und den Ausbau erneuerbarer Energieprojekte fördern. Besonders die Möglichkeit, überschüssigen Strom ohne Reduzierung ins Netz einzuspeisen, könnte die Rentabilität solcher Projekte erheblich verbessern.