Türkei

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Das türkische Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel hat neue Bebauungsvorschriften veröffentlicht, die den Bau von kleinen Solaranlagen vereinfachen. So entfallen unter bestimmten Bedingungen zukünftig die Baugenehmigung sowie die Bauabnahmebescheinigung vor der Inbetriebnahme. Dies könnte zu einer erhöhten Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen der Solarbranche in der Türkei führen.

Die Auflagen entfallen für PV-Aufdachanlagen, die ausschließlich Strom für den Eigenverbrauch produzieren, sowohl auf Wohn- als auch auf gewerblichen Gebäuden. Außerdem gelten die neuen Vorschriften für Solaranlagen, die Bewässerungssysteme mit Strom versorgen, dabei nicht größer als 125 qm und nicht höher als 1,50 Meter sind. Alle Projekte benötigen weiterhin eine Genehmigung der jeweils zuständigen Behörden für Land- und Forstwirtschaft.