Nationalflagge Brasilien

Seit dem 1. September 2015 ist in den brasilianischen Bundesstaaten Goias, Pernambuco und São Paulo Strom, der im Rahmen eines Net-Metering-Systems erzeugt und ins brasilianische Stromnetz eingespeist wird, von der Umsatzsteuer ICMS (Imposto sobre Operações Relativas à Circulação de Mercadorias e Serviços) befreit. Die zugrundeliegende „Vereinbarung 16/15“ war bereits im April 2015 getroffen worden. Marktexperten versprechen sich von den Steuerbefreiungen eine Belebung des Eigenverbrauchsegments in Brasilien.

Die gesetzliche Grundlage für das Net-Metering-System in Brasilien wurde 2012 von der zuständigen Elektrizitätsbehörde ANEEL geschaffen. Stromproduzenten mit EE-Anlagen (Photovoltaik, Windenergie, Biomasse, energieeffiziente Kraft-Wärme-Kopplung und Wasserkraft) dürfen demnach bis zu 1 MW installierte Leistung an das brasilianische Stromnetz anschließen.

Laut Schätzungen der ANEEL aus dem Jahr 2015, könnten bis 2024 rund 500.000 PV-Installationen mit einer Kapazität von insgesamt 2 GW im Rahmen des Net-Metering-Programms installiert werden, wenn alle Staaten Brasiliens die Stromproduktion über das Net-Metering-System von der ICMS befreien würden. 2015 sind erst Net-Metering-Anlagen mit einer installierten Kapazität von 10 MW angeschlossen worden. Dies liegt Experten zufolge u. a. daran, dass bei Erhebung der Umsatzsteuer das Net-Metering-System wenig rentabel ist, da die ICMS sowohl auf den eingespeisten, als auch auf den aus dem Netz bezogenen Strom berechnet wird. Demnach müssten ca. 1,5 kWh Strom eingespeist werden, um 1 kWh verbrauchten Strom zu kompensieren. Mit dem Steuererlass in den einzelnen Bundesstaaten wird nun ein positives Signal für die Anlagenbetreiber gesetzt. Die ANEEL arbeitet zum Stand 2015 außerdem daran, das Genehmigungsverfahren für die EE-Systeme, die der verteilten Stromerzeugung dienen, weniger bürokratisch zu gestalten und die Projektgröße auf 5 MW anzuheben.